29. 04. 2024

Änderungen der VO (EU) 853/2004

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1141 hat die EU-Kommission die Anhänge II und III der Verordnung (EU) 853/2004 mit Spezifischen Hygienevorschriften für bestimmtes Fleisch, Fichereierzeugnisse, Milcherzeugnisse und Eier geändert.

 

Die Änderungen umfassen:

  • Ergänzungen zur Form des Identitätskennzeichens
  • Klarstellung, das teilmobile Schlachtung nur zusammen mit ergänzenden stationären Schlachteinrichtungen durchgeführt werden darf
  • erweiterte Möglichkeiten der Schlachtung im Herkunftsbetrieb nach behördlicher Genehmigung
  • detaillierte Vorschriften zur Trockenreifung von Fleisch
  • Warmfleischtransport
  • Wärmebehandlung von Milcherzeugnissen
  • Erzeugnisse auf Kolostrumbasis.

 

 

Die Verordnung gilt ab dem 09. Mai 2024, die Vorschriften zur Trockenreifung ab dem 09. November 2024.