29. 04. 2024
Änderungen der VO (EU) 853/2004
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1141 hat die EU-Kommission die Anhänge II und III der Verordnung (EU) 853/2004 mit Spezifischen Hygienevorschriften für bestimmtes Fleisch, Fichereierzeugnisse, Milcherzeugnisse und Eier geändert.
Die Änderungen umfassen:
- Ergänzungen zur Form des Identitätskennzeichens
- Klarstellung, das teilmobile Schlachtung nur zusammen mit ergänzenden stationären Schlachteinrichtungen durchgeführt werden darf
- erweiterte Möglichkeiten der Schlachtung im Herkunftsbetrieb nach behördlicher Genehmigung
- detaillierte Vorschriften zur Trockenreifung von Fleisch
- Warmfleischtransport
- Wärmebehandlung von Milcherzeugnissen
- Erzeugnisse auf Kolostrumbasis.
Die Verordnung gilt ab dem 09. Mai 2024, die Vorschriften zur Trockenreifung ab dem 09. November 2024.