04. 04. 2024

Neue Doktrin zum IFS Food

Die 3. Version der Doktrin zum IFS Food wurde am 03.04.2024 veröffentlicht.

 

Die Klarstellungen betreffen:

  • Anforderung 4.4.1 (Einkauf): Beim Einkauf von Tieren, Fischen und Meeresfrüchten müssen spezifische Vorgaben zur Kontrolle verbotener Substanzen (z.B. Tierarzneimittel, Pestizide oder Schwermetalle) vorhanden und umgesetzt sein.
  • Anforderung 4.18.1  (Rückverfolgbarkeit): In Schlachtstätten beginnt die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit für alle essbaren Teile des Schlachtkörpers (inkl. Blut) bereits vor der Feststellung der Genusstauglichkeit