24. 03. 2024

Änderungen der Leitsätze für Fleisch- und Fleischerzeugnisse

Im Bundesanzeiger wurden Änderungen zu den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnissen veröffentlicht:

  • unter den Nummern 1.4.1.1 (Bezeichnung und Aufmachung) und 2.1.3.3 (Bezeichnung von Kotelett) wird bei den Angaben für Lamm direkt auf die VO (EU) 1308/2013 Bezug genommen (Einfügen einer neuen Fußnote 16)
  • Nummer 2.1.4.1 enthält neue Bestimmungen zur Zusammensetzung von Fleischspießen und Grillfackeln