24. 03. 2024
Änderungen der Leitsätze für Fleisch- und Fleischerzeugnisse
Im Bundesanzeiger wurden Änderungen zu den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnissen veröffentlicht:
- unter den Nummern 1.4.1.1 (Bezeichnung und Aufmachung) und 2.1.3.3 (Bezeichnung von Kotelett) wird bei den Angaben für Lamm direkt auf die VO (EU) 1308/2013 Bezug genommen (Einfügen einer neuen Fußnote 16)
- Nummer 2.1.4.1 enthält neue Bestimmungen zur Zusammensetzung von Fleischspießen und Grillfackeln