09. 03. 2024

Acrylamid-Gehalte in Lebensmitteln

Bilanz nach 5 Jahren Acrylamid-Verordnung

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat seit Inkrafttreten der Acrylamid-Verordnung (VO (EU) 2017/2158) mehr als 2000 Lebensmittelproben auf diese Kontaminate untersucht.

 

Dabei zeigt sich, dass in geregelten Produktgruppen (z.B. Pommes frites, Kartoffelchips oder Kaffeprodukte) die Richtwerte normalerweise eingehalten werden, in Einzelproben jedoch nach wie vor sehr hohe Gehalte auftreten können.

 

In bisher nicht geregelten Produktgruppen (z.B. Süßkartoffelpommes oder Gemüsechips) sind im Vergleich häufig höhere Acrylamidgehalte nachweisbar, als in Lebensmitteln, für die ein Richtwert existiert.

 

Aktuell werden die Richtwerte auf europäischer Ebene überprüft und weiterentwickelt, ggf. sollen auch verbindliche Grenzwerte festgelegt werden.

 

 

Pressemitteilung des CVUA Stuttgart