27. 02. 2024
Einfrieren von Lebensmitteln tierischer Herkunft
Handreichung der AFFL
Die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (AFFL) hat eine Handreichung zum "Einfrieren von Lebenstmitteln tierischer Herkunft" veröffentlicht.
Wichtige Inhalte sind:
- Es ist weiterhin zulässig, Fleisch vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zur weiteren Verarbeitung innerhalb des Betriebes einzufrieren ("MHD-Verlängerung"). Ggf. sind ergänzende Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit zu ergreifen.
- Fleisch darf - zum Zwecke von Lebensmittelspenden - auf Einzelhandelsebene eingefroren werden, ohne dass eine Zulassungspflicht nach VO (EU) 853/2004 ausgelöst wird.
- Fleisch darf mit zwei verschiedenen MHD-Angaben (für gekühlte bzw. gefrorene Lagerung) abgeben werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Angaben nicht irreführend im Sinne von Art. 7, VO (EU) 1169/2011 sind.
Download der AFFL-Veröffentlichung (mit freundlicher Genehmigung cibus Rechtsanwälte)