Pfandpflicht für Milchflaschen
BfR weist auf sachgerechte Automatenreinigung hin
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat, im Zusammenhang mit der seit Janaur 2024 geltenden Pfandpflicht für Einweg-Plastikartikel für Milchprodukte, darauf hingewiesen, dass die Pfandautomaten bei der Rückgabe durch Milchfette und -eiweiße verschmutzt werden und deshalb gründlich und regelmäßig gereinigt werden müssen.
Für eine umfassende Risikobewertung liegen dem BfR noch zu wenige Daten vor, bei sachgerechter Automatenreingiung geht die Behörde aber davon aus, dass keine erhöhten Risiken für den Verbraucher entstehen.
Wir empfehlen eine Prüfung der Reinigungsvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Eignung eingesetzter Reinigungsmittel für Fette und Eiweiße.