09. 10. 2023

Neue Vorgaben für Nitrite und Nitrate als Lebensmittel-Zusatzstoffe

Änderung der VO (EU) 1333/2008 und VO (EU) 231/2012

Die EU-Kommission hat neue Anwendungsvorschriften für Nitrite und Nitrate als Lebensmittelzusatzstoffe erlassen. Die Reinheitsanforderungen an die Konservierungsstoffe wurden verschärft und die zulässigen Einsatzmengen reduziert.

 

Die Höchstmengen für verschiedene Produktgruppen treten zwischen 2025 und 2027 in Kraft.

 

Die neuen Reinheitsvorgaben für die Zusatzstoffe gelten ab dem 29. Oktober 2023, es gelten 6-monatige Aufbrauchfristen, für bereits auf dem Markt befindliche Produkte.

 

Verordnung VO (EU) 2023/2108 mit den neuen Vorgaben für Nitrite und Nitrate