91. ALTS-Arbeitstagung
Kennzeichnung geringer Mengen und Strukturveränderung von Hackfleisch und Hackfleischerzeugnissen
In seiner aktuellen Arbeitstagung stellt der ALTS klar, dass im Einzelfall bei einer besonderen Hervorhebung bestimmter Zutaten (z.B. als Teil der Bezeichnung oder durch Bilder), trotz vorhandener QUID-Angabe, eine Irreführung nach Art. 7 der LMIV vorliegen kann, wenn die Zutat nur in geringen Mengen vorhanden ist, der Verbraucher sie jedoch in höheren Mengen erwartet.
Für großtechnisch hergestelltes Hackfleisch ist der Strukturverlust zu begrenzen und der Anteil an intaktem Muskelfleisch muss überwiegen, um der Verkehrsauffassung nach Nr. 2.1.5 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse möglichst nahe zu kommen.
Bei Hackfleischerzeugnissen (z.B. Friakdellen), mit technologisch bedingtem hohem Zerkleinerungsgrad, muss ggf. in der Bezeichnung auf diesen hingewiesen werden.