29. 08. 2023

Änderung des Tierschutzgesetzes

Möglichkeit zum Brut-Abbruch bei Hühnereiern erweitert

Mit Änderung des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetze ist es ab dem 01.01.2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Ursprünglich sollte das Verbot ab dem 7. Bebrütungstag greifen.

 

 

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/219/VO