29. 08. 2023
Änderung des Tierschutzgesetzes
Möglichkeit zum Brut-Abbruch bei Hühnereiern erweitert
Mit Änderung des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetze ist es ab dem 01.01.2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Ursprünglich sollte das Verbot ab dem 7. Bebrütungstag greifen.