13. 08. 2023
Kennzeichnung von Fleisch
Änderung der LMIDV
Mit der Zweiten Änderungsverordnung zur Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) wird die Herkunfst-Kennzeichnungspflicht bei Fleisch auf unverpackte Ware ausgeweitet.
Ab dem 01. Februar 2024 gelten für nicht vorverpacktes frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Vorschriften der Verordnung (EU) 1337/2013, d.h. Aufzuchts- und Schlachtland (alternativ: Ursprungsland) sowie Partienummer müssen angegeben werden.