13. 08. 2023

Kennzeichnung von Fleisch

Änderung der LMIDV

Mit der Zweiten Änderungsverordnung zur Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) wird die Herkunfst-Kennzeichnungspflicht bei Fleisch auf unverpackte Ware ausgeweitet.

 

Ab dem 01. Februar 2024 gelten für nicht vorverpacktes frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Vorschriften der Verordnung (EU) 1337/2013, d.h. Aufzuchts- und Schlachtland (alternativ: Ursprungsland) sowie Partienummer müssen angegeben werden.

 

Zweite Verordnung zur Änderung der LMIDV