22. 06. 2023

Leitfaden zu Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen

Mehrwegangebotspflicht und Einweg-Sonderabgabe

Seit Jahresbeginn gilt für Letztvertreiber von bestimmten Einweg-Lebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil eine Mehrwegangebotspflicht. Dies betrifft auch Verpackungen mit einer Kunststoffbeschichtung oder –auskleidung.

Die Hersteller bzw. Inverkehrbringer dieser Verpackungen sollen ab 2024 zudem zusätzlich zum Lizenzentgelt eine Sonderabgabe an das Umweltbundesamt zahlen.

 

Die Verbände der Systemgastronomie (BdS), der Ernährungsindustrie (BVE) und der Hersteller von Kunststoffverpackungen (IK) haben einen Leitfaden veröffentlicht, der erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackung im rechtlichen Sinne vorliegt. Der Leitfaden enthält hierfür Entscheidungsbäume für „Einweg-Kunststoff-Lebensmittel-Verpackung“ und „Tüten und Folienverpackung mit Lebensmittelinhalt“ welche Unternehmen und Behörden die Prüfung erleichtern soll.

 

https://www.bundesverband-systemgastronomie.de/de/bdsnachricht/leitfaden-zu-einweg-kunststoff-lebensmittelverpackungen-veroeffentlicht.html