03. 06. 2023

"Whistleblower-Gesetz" verabschiedet

Das seit langem erwartete Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblower-Gesetz") wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 02. Juli 2023 in Kraft.

 

Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten, an die sich Hinweisgeber wenden können. Interne Meldestellen können mit Beschäftigten des eigenen Unternehmens oder beauftragten Dritten betrieben werden. Mehrere private Beschäftigungsgeber können eine gemeinsame Stelle einrichten.

 

Die Meldestellen:

  • arbeiten unabhängig und sind mit fachkundigen Personen besetzt,
  • halten klare und leicht zugängliche Informationen zu weiteren, externen Meldemöglichkeiten (Bund, Länder usw.) bereit,
  • richten Meldekanäle ein, die schriftliche und mündliche Meldungen erlauben,
  • sollen auch anonyme Meldungen bearbeiten (dies ist nicht verpflichtend) und
  • bearbeiten die eingehenden Meldungen und ergreifen angemessene Folgemaßnahmen.

 

 

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt