29. 04. 2023
Nicht-essbare Wursthüllen und -clipse sind Verpackung
Gewicht muss beim Tara berücksichtigt werden
In einem aktuellen Urteil (Az: 9 K 2549/19) hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass nicht essbare Wursthüllen und -clipse als Verpackung/Tara zu werten sind und nicht der Nettofüllmenge des Lebensmittels zugeschlagen werden dürfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.