07. 03. 2023

Neue Höchstgehalte für Arsen

Erweiterung der VO (EU) 1881/2006

Mit der Verordnung (EU) 2023/465 wurden die Höchstgehalte der VO (EU) 1881/2006 für Arsen in Lebensmitteln geändert und erweitert:

  • Grenzwerte für Reismehl und alkoholfreie Getränke auf Reisbasis wurden eingeführt.
  • Säuglings- und Kleinkindnahrung sowie Nahrung für besondere medizinische Zwecke wurden neu aufgenommen.
  • Der Höchstgehalt für geschliffenen Reis (nicht parboiled) wurde von 0,20 auf 0,15 mg/kg gesenkt.
  • Salz, Beikost und Fruchtsäfte, rekonstituierte Fruchtstaftkonzentrate und Fruchtnektare wurden mit Grenzwerten belegt.

 

Die neuen Höchstgehalte gelten ab 24. März 2023, Lebensmittel die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums in Verkehr bleiben.