26. 11. 2022

Neufassung der Leitsätze für Feinkostsalate

Die Neufassung der Leitsätze für Feinkostsalate vom 20. Oktober 2022 wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Im allgemeinen Teil wird präzisiert,

  • dass Feinkostsalate unter Verwendung des Begriffes "salat" in der Bezeichnung in Verkehr gebracht werden,
  • dass der Anteil fester Bestandteile (soweit in den speziellen Verkehrsauffassungen nicht anders beschrieben) mindestens 40 % beträgt und
  • dass Zutaten, auf die in der Bezeichnung in Verbindung mit dem Begriff "salat" besonders hingewiesen wird, insgesamt zu mindestens 20 % enthalten sein müssen.

 

In den speziellen Verkehrsauffassungen wurden verschiedene Änderungen einzelner Produkte (u.a. auch zur Zusammensetzung) vorgenommen.