05. 10. 2022
Änderung der Leitsätze für Fleischerzeugnisse
In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse wurden einige Änderungen vorgenommen:
- Neufassung der Liste von Tierkörperteile, die nicht in Fleischerzeugnissen verarbeitet werden (Nr. 1.2.7)
- Streichung von "Zigenuerbraten" (Nr. 2.1.2.1)
- Neufassung der Definition für Fleisch- und Filetspieße (Nr. 2.1.4.1)
- Kenntlichmachung von Formfleisch/zusammengefügten Fleischstücken in gegarten Pökelwaren (Nr. 2.3.2.6)
- Änderung der Überschrift für Nr. 2.4.2.4.5 in "Paprikaspeckwurst"