06. 08. 2022
Verbot von Titandioxid
Ende der Übergangsfrist
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass ab 08. August 2022 keine Lebensmittel, die Titandioxid (E171) enthalten, mehr auf den Markt gebracht werden dürfen.
Bereits im Markt befindliche Lebensmittel dürfen bis zum Ende der jeweiligen Haltbarkeits- bzw. Verbrauchsfrist im Markt verbleiben.