04. 05. 2022
Verfälschungsrisiko von Honig, Orangensaft und Kokosblütenzucker
Monitoringergebnisse aus Baden-Württemberg
Die Baden-Württembergische Lebensmittelüberwachung hat verschiedene Produkte auf die Zugabe von Fremdzucker untersucht.
Dabei wurden in
- 2 von 76 untersuchten Honigproben (Herkunft Russland)
- keiner der 8 Orangensäfte und
- 1 von 13 Kokosblütenzuckerproben
der unzulässige Zusatz von Fremdzucker festgestellt.
Pressmitteilung der CVUA Baden-Württemberg