Neue EU-Öko-Durchführungsverordnung
VO (EU) 2021/1165 folgt auf VO (EU) 889/2008
Die Europäische Union hat am 16.07.2021 die neue Öko-Durchführungsverordnung VO (EU) 2021/1165 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 01.01.2021, in Teilen (Art. 5 (Mittel zur Reinigung und Desinfektion) Abs. 1 - 3 und Art. 7 (Nichtökologische/nichtbiologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs)) jedoch erst ab dem 01.01.2024.
Ähnlich wie bisher die VO (EU) 889/2008 enthält die neue Verordnung Vorschriften darüber, welche Zutaten, Hilfsstoffe usw. im Rahmen der ökologischen Produktion zugelassen sind.
Die bisherige Verordnung (EU) 889/2008 wird aufgehoben, die Anhänge VII und IX gelten jedoch bis Ende 2023 weiter.
Die neue Verordnung kann hier heruntergeladen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1165