Änderungen des Verpackungsgesetzes
Neuregelungen gelten ab Juli 2021
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ vom 09.06.2021 erfolgt unter anderem die Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Hierbei werden die bestehenden Regeln ausgebaut, um möglichst flächendeckend alle Unternehmen, die Verpackungsmaterialien verwenden beziehungsweise erstmalig in Umlauf bringen, zur Registrierung in LUCID und der Beteiligung an einem dualen System zu bewegen.
Zudem wird die Pfandpflicht ab dem 01.01.2022 auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen sowie Getränkedosen erweitert (Übergangsfrist für noch im Umlauf befindliche Verpackungen gilt bis 01.07.2022). Die Ausnahmen hiervon bilden Milch und Milcherzeugnisse, hier greift die Pfandpflicht erst ab 01.01.2024.
Weiterhin wird mit der Novellierung des VerpackG ab 2025 ein Mindestrezyklatanteil von 25% für PET-Einwegkunststoffgetränkeflaschen vorgeschrieben (ab 2030 30%).
Weitere Informationen zur Änderung des Verpackungsgesetzes:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830