05. 03. 2021
Änderung des Verpackungsgesetzes
Ab dem 1. Januar 2022 gilt das Verbot, leichte Kunststofftragetaschen (15 bis < 50 µm Wandstärke), die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden, an den Endverbraucher abzugeben.
Ausgenommen davon sind sehr dünne Plastiktüten, wie sie z.B. für Obst und Gemüse verwendet werden, wenn diese den entsprechenden EU-Anforderungen genügen.