Neues Bio-Recht erst ab 01.01.2022
Inkrafttreten der VO (EU) 2018/848 verschoben
Die EU-Agrarminister haben nun einstimmig die Verschiebung des neuen Bio-Rechts (Öko-VO (EU) 2018/848) um ein Jahr beschlossen.
Zum einen sind die Gründe hierfür die Verzögerung durch die Corona-Krise und zum anderen die verschiedenen noch ausstehenden Rechtsakte.
Bis zum nun geplanten Inkrafttreten 2022 gilt weiterhin das bewährte, gültige Bio-Recht (Öko-VO (EG) Nr. 834/2007).
https://www.boelw.de/news/verschiebung-des-neuen-bio-rechts-auf-2022-nimmt-wichtige-huerde/
https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/neues-biorecht/
https://www.boelw.de/news/oeko-verordnung-eu-beschliesst-verschiebung/