29. 05. 2020

Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke-Verordnung

Erweiterung auf Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge und Kleinkinder

Die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung wurde mit Wirkung zum 19. Mai 2020 geändert und auf Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge und Kleinkinder erweitert.

Im neuen Abschnitt 4 finden sich Anforderungen für Herstellung, Inverkehrbringen und Kennzeichnung, z.B.:

  • Inverkehrbringen nur in vorverpackter Form
  • kein Zusatz von Zucker, Honig, Malzextrakt...
  • vorgeschriebener Hinweis, dass bei der Zubereitung auf süßende Zutaten verzichtet werden soll und
  • vorgeschriebener Hinweis auf ein Mindestalter (nicht unter 4 Monaten).

 

 

Veröffentlichung der Änderung im Bundesgesetzblatt

 

Volltext der aktuellen Verordnung