29. 05. 2020
Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke-Verordnung
Erweiterung auf Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge und Kleinkinder
Die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung wurde mit Wirkung zum 19. Mai 2020 geändert und auf Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge und Kleinkinder erweitert.
Im neuen Abschnitt 4 finden sich Anforderungen für Herstellung, Inverkehrbringen und Kennzeichnung, z.B.:
- Inverkehrbringen nur in vorverpackter Form
- kein Zusatz von Zucker, Honig, Malzextrakt...
- vorgeschriebener Hinweis, dass bei der Zubereitung auf süßende Zutaten verzichtet werden soll und
- vorgeschriebener Hinweis auf ein Mindestalter (nicht unter 4 Monaten).
Veröffentlichung der Änderung im Bundesgesetzblatt