01. 07. 2017

QS-System: Neuer Leitfaden "Befunddaten in der Geflügelschlachtung"

Monatliche Meldung in die Befunddatenbank wird ab ersten Juli verpflichtend

Die QS Qualität & Sicherheit GmbH setzt zum 01. Juli 2017 einen neuen Leitfaden "Befunddaten in der Geflügelschlachtung" in Kraft.

Schlachtbetriebe, die am QS System und der Initiative Tierwohl teilnehmen sind damit verpflichtet, alle Befunddaten für Hähnchen und Puten aus QS-Betrieben an die Befunddatenbank Geflügel zu melden.

Für Schlachtbetriebe, die nur an QS aber nicht an der Initiative Tierwohl teilnehmen, gilt die Meldepflicht ab 01. Januar 2018. Vor diesem Datum ist eine freiwillige Meldung möglich.

 

Mitteilung der QS GmbH: https://www.q-s.de/news-pool-de/befunddatenerfassung-gefluegel-ab-juli-pflicht.html

 

QS-Leitfaden "Befunddaten in der Geflügelschlachtung": https://www.q-s.de/services/files/downloadcenter/4_leitfaeden/schlachtung_zerlegung/lf_befund_g_frei_%2001072017_d.pdf