25. 10. 2019
IFS Food Version 7
Entwurf zur Kommentierung veröffentlicht
Der Entwurf des IFS Food Version 7 wurde von der IFS Management GmbH online gestellt und kann von interessierten Kreisen bis zum 11. November 2019 kommentiert werden.
Wichtige Neuerungen sind nach aktuellem Stand u.a.:
- stärkerer Fokus auf Produktionsprozesse, Auditoren werden voraussichtlich mehr Zeit in der Produktion verbringen
- Änderung des Bewertungsschemas für KO-Kriterien
- zukünftig können nur noch die Bewertungen A, C und D vergeben werden, d.h. bereits bei geringen Abweichungen wird die Anforderung nur noch mit 5 Punkten gewertet
- Unternehmenspolitik (1.1.1)
- die Einführung einer "Lebensmittelsicherheitskultur" wird gefordert
- aus der Unternehmenspolitik müssen "spezifische Zielstellungen" für die einzelnen Abteilungen abgeleitet werden
- Kundenanforderungen (4.2.2.1, KO Nr. 5)
- Einhaltung der Kundenanforderungen erstreckt sich zusätzlich auf Prozessführung, Verpackung und Kennzeichnung
- Rückverfolgung
- die Betrachtung von Rework wird explizit gefordert (4.18.1, KO Nr. 7)
- Rückverfolgbarkeits-Tests (4.18.2 und neu 4.18.3)
- Tests müssen das komplette Produktspektrum abdecken
- Rückverfolgung fertiger Produkte muss innerhalb von max. 4 Stunden abgeschlossen sein
- unternehmens-spezifische max. Zeitdauer für Rückverfolgung muss festgelegt sein, bei internen Tests dokumentiert werden und den Anforderungen der Kunden entsprechen
- Food Fraud (4.20.1)
- Benennung einer/eines Food-Fraud-Verantwortlichen
- Prozessvalidierung und –lenkung (5.3.1)
- kontinuierliche und/oder periodische Aufzeichnung aller für Sicherheit und Qualität wichtigen Prozess- und Umgebungsparameter
- Rückruf / Rücknahme (5.9.2, KO Nr. 9)
- Forderung einer "umfassenden Informationspolitik", die Kunden und Verbraucher berücksichtigt
Pressemitteilung der IFS Management GmbH (mit Link zur Kommentierung)