04. 12. 2018

Überprüfung der Kennzeichnung von Weihnachtsgebäck aus Bäckereien

Über die Hälfte des vorverpackten Weihnachtsgebäcks weist eine mangelhafte Kennzeichnung von Allergenen und Pflichtelementen auf

In den Jahren 2016 und 2017 wurde in der Vorweihnachtszeit vorverpacktes Weihnachtsgebäck aus Bäckereien in Karlsruhe und Umgebung auf die korrekte Kennzeichnung sowie auf nicht deklarierte Allergene wie Schalenfrüchte, Erdnuss oder Soja untersucht.

Verglichen mit dem Jahr 2016 konnte im Jahr 2017 keine signifikante Verbesserung der korrekten Kennzeichnung festgestellt werden. Bei fast allen untersuchten Proben fehlte die korrekte Kennzeichnung der Pflichtelemente und bei über der Hälfte der Proben wurde eine mangelhafte Allergenkennzeichnung festgestellt. Während im Jahr 2016 bei 2 von 22 Proben nicht deklarierte Allergene nachgewiesen wurden, waren es im Jahr 2017 3 von 24 Proben. Ebenfalls erfolgte die Deklaration der zusammengefügten Zutaten im Zutatenverzeichnis teilweise ohne die Auflistung der Einzelzutaten.

Demnach lag die Beanstandungsquote im Jahr 2016 bei 100 % und im Jahr 2017 bei 96 %. Somit lohnt es sich auch in diesem Jahr den Fokus auf die Untersuchung der korrekten Kennzeichnung von vorverpacktem Weihnachtsgebäck zu legen.

Falls auch Sie Unterstützung bei der Kennzeichnung Ihres (Weihnachts-) Gebäcks oder weiterer (nicht) vorverpackter Lebensmitteln benötigen, wenden Sie sich gern an uns.  

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Marion Klaus

Tel.: +49 (0)3641 - 242 33 25

Mobil: +49 (0)171 - 56 73 087

Email: m.klaus@qmp-jena.de

 

 

Pressemitteilung des CVUA Karlsruhe