01. 06. 2018

Export von Kirschen nach Frankreich

BVL stellt Bestätigung zu Dimethoat zur Verfügung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf seiner Homepage eine Erklärung zum Einsatzverbot dimethoat-haltiger Pflanzenschutzmittel bei Kirschen veröffentlicht.

Auf diese Erklärung, die auch in französicher Sprache abgedruckt ist, kann direkt verwiesen werden, wenn Kirschen nach Frankreich exportiert werden sollen.