18. 05. 2018
Beschränkungen für Neonikotinoide bestätigt
EU-Gericht gibt Kommission weitgehend recht
Das EU-Gericht hat die Klagen von Bayer und Syngenta gegen die Einsatzbeschränkungen für Neonikotinoide abgewiesen, die von der EU im Jahr 2013 verhängten Nutzungsbeschränkungen wurden bestätigt.
Einer Klage von BASF wurde aus formalen Gründen stattgegeben.