18. 05. 2018

Beschränkungen für Neonikotinoide bestätigt

EU-Gericht gibt Kommission weitgehend recht

Das EU-Gericht hat die Klagen von Bayer und Syngenta gegen die Einsatzbeschränkungen für Neonikotinoide abgewiesen, die von der EU im Jahr 2013 verhängten Nutzungsbeschränkungen wurden bestätigt.

Einer Klage von BASF wurde aus formalen Gründen stattgegeben.

 

Meldung von tagesschau.de