27. 04. 2018

Lagerung von Fleisch im QS-System

Ende der Übergangsfrist

Die QS Qualität & Sicherheit GmbH weist darauf hin, dass ab dem 01. Januar 2019 Unternehmen, die Fleisch und Fleischwaren lagern, eine eigene QS-Zulassung besitzen müssen.

QS-Systempartner dürfen die Lagerung dann auch nur noch bei solchen Unternehmen beauftragen.

 

Pressemitteilung von QS