09. 03. 2018
QS: Neue Kombicheckliste
Verarbeitung von Fleisch bzw. Obst/Gemüse/Kartoffeln kann gemeinsam bewertet werden
Seit dem 01. März 2018 kann innerhalb des QS-Systems eine gemeinsame Checkliste für die Be- und Verarbeitung von Fleisch/Wurst sowie Obst, Gemüse und Kartoffeln verwendet werden.
Für Betriebe, die mit beiden Produktgruppen arbeiten entfällt damit die Notwendigkeit, zwei getrennte Checklisten zu bedienen. Ebenso verringert sich der Auditaufwand für beide Bereiche.