09. 03. 2018

Formaldehyd verliert Zulassung als Futtermittelzusatzstoff

Verwendung in Magermilch für Schweine nicht mehr gestattet

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/183 verweigert die EU-Kommission die Zulassung von Formaldehyd als Zusatzstoff (Konservierungsmittel) in Futtermitteln.

Bisher war Formaldehyd in Magermilch für Schweine bis 6 Monaten zugelassen.

 

Vorhandene Bestände bzw. Vormischungen müssen schnellstmöglich, spätestens bis zum 28. Mai 2018, vom Markt genommen werden.

Für Magermilch, die Formaldehyd enthält und vor dem 28. Mai 2018 hergestellt wurde, gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 28. August 2018.

 

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/183