06. 08. 2024

Mehle, Gewürze, Bio...

Neue ALS-Stellungnahmen

Die aktuellen Stellungnahmen der 122. Sitzung des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) wurden veröffentlicht.

 

Unter anderem wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Für angereicherte Weizenmehle reicht die Bezeichnung "Weizenmehl" nicht aus, es ist eindeutig auf die Anreicherung hinzuweisen.
  • Ebenso ist bei Mehlmischungen mit weiteren Zutaten (z.B. Stärke, Zusatzstoffe) in der Bezeichnung darauf hinzuweisen.
  • Bei "Essigessenz" muss zwingend ein Zutatenverzeichnis angegeben werden, es besteht keine Ausnahmeregelung nach Art. 19 Abs. 1 LMIV.
  • Die in den Leitsätzen für Gewürze geregelten Bezeichnungen können nicht als Produkt- oder Phantasienamen (für abweichende Produkte, Anm. d.R.) verwendet weren. Außerdem ist es nicht zulässig, zwei nicht übereinstimmende Bezeichnungen parallel für das gleiche Produkt zu verwenden (z.B. als Produktname und -bezeichnung).
  • Die laut EU-Ökoverordnung verpflichtende Angabe der Herkunft landwirtschaftlicher Produkte (z.B. EU/Nicht-EU-Landwirtschaft) stellt keinen auslösenden Tatbestand für die Angabe der Herkunft der primären Zutaten dar. Wird aber (freiwillig) eine Angabe "Hergestellt in Land XY" aufgebracht, ist die Kennzeichnung der abweichenden Herkunft primärer Zutaten verpflichtend.