05. 12. 2020
Novellierung des Fertigpackungsrechts
Das Fertigpackungsrecht regelt die Anforderungen an den Hersteller, die Nennfüllmenge von Fertigpackungen richtig zu prüfen und zu kennzeichnen.
Eine Novellierung der Fertigpackungsverordnung (FPackV) war erforderlich geworden, um das Fertigpackungsrecht an europäische Entwicklungen und an nationale Änderungen im Mess- und Eichrecht anzupassen.
Ein Großteil der bestehenden Vorschriften blieben hierbei erhalten. Diese wurden allerdings konkretisiert und übersichtlicher strukturiert, wodurch eine höhere Transparenz und bessere Rechtssicherheit geschaffen wurde.
Die neue FPackV enthält die folgenden wesentlichen Änderungen:
- grundlegende terminologische und strukturelle Neugliederung
- Anpassung an das Unionsrecht (z.B. Aufhebung von Doppelregelungen)
- Durchführung der Nennfüllmengenkontrolle künftig entweder während der Herstellung oder im Nachgang zur Herstellung möglich
Veröffentlichung der Änderungen im Bundesgesetzblatt
Ihre Ansprechpartnerin zu allen Kennzeichnungsfragen
Frau Marion Klaus Tel.: 03641 - 242 33 25 Mobil: 0171 - 56 73 087 Email: m.klaus@qmp-jena.de |