16. 01. 2018

Schutzausrüstung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

BVL fasst Anforderungen bei Fahrzeugen mit Überdruckkabinen zusammen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in einer aktuellen Presseerklärung die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung bei der Nutzung von Fahrzeugen mit Überdruckkabinen zusammengefasst:

Bei Einhaltung bestimmter Vorschriften (siehe  Pressemitteilung des BVL) kann die Schutzkleidung im Inneren der Kabine abgelegt werden.