05. 06. 2025
Allergenkennzeichnung loser Ware: Elektronische Form erlaubt
Die mündliche Information über allergene Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe bei loser Ware ist laut Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) möglich, setzt aber voraus, dass:
- ein Aushang darüber informiert, dass die Information mündlich durch das Personal gegeben wird und
- Aufzeichnungen über die verwendeten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe vor Ort verfügbar sind ("leicht zugänglich") und auch darauf im Aushang hingewiesen wird.
Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) weist aktuell darauf hin, das mit der Änderung der LMIDV die "Aufzeichnungen" nicht mehr unbedingt schriftlich vorliegen müssen, eine elektronische Form ist ausreichend.