11. 04. 2018
Acrylamid-Verordnung der EU
VO (EU) 2017/2158 gilt ab 11. April 2018
Am 20. November 2017 wurde die neue EU-Acrylamid-Verordnung veröffentlicht.
Sie enthält für die Lebensmittelgruppen
- Pommes frites, andere geschnittene (frittierte) Erzeugnisse und Chips aus frischen Kartoffeln/Erdäpfeln
- Kartoffel-/Erdapfelchips, Snacks, Cracker und andere Kartoffel-/Erdapfelerzeugnisse auf Teigbasis
- Brot
- Frühstückscerealien (ausgenommen Porridge)
- Feine Backwaren: Plätzchen, Kekse, Zwieback, Getreideriegel, Scones, Eiswaffeln, Waffeln, Crumpets und Lebkuchen, Cracker, Knäckebrot und Brotersatzprodukte
- Kaffee: gerösteter Kaffee, Instant-Kaffee (löslicher Kaffee)
- Kaffeemittel
- Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013
weitreichende Bestimmungen zur Verminderung des Acrylamidgehaltes, die von Anbau und Sortenauswahl über Lagerung und Transport bis zur Rezepturerstellung und zum Prozessdesign reichen.