07. 05. 2025

Nicht-essbare Wursthüllen und Clipse sind Tara

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 06.05.2025 entschieden, dass nicht-essbare Wursthüllen und Clipse zur Verpackung gehören und auszutarieren sind. Die Angabe der Nettofüllmenge darf sich nur auf das Wurstbrät beziehen.

 

Damit ist die bisher gängige Praxis, nicht-essbare Hüllen und Clipse nicht vom Gesamtgewicht abzuziehen, nicht länger zulässig.

 

 

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes