07. 05. 2025
Nicht-essbare Wursthüllen und Clipse sind Tara
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 06.05.2025 entschieden, dass nicht-essbare Wursthüllen und Clipse zur Verpackung gehören und auszutarieren sind. Die Angabe der Nettofüllmenge darf sich nur auf das Wurstbrät beziehen.
Damit ist die bisher gängige Praxis, nicht-essbare Hüllen und Clipse nicht vom Gesamtgewicht abzuziehen, nicht länger zulässig.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes