Anpassung der Identitätskennzeichen
Hinweise der AFFL zur Umsetzung der VO (EU) 2024/1141
Im April 2024 wurden mit der Verordnung (EU) 2024/1141 mehrere Änderungen der EU-Hygieneverordnung für tierische Lebensmittel (VO (EU) 853/2004) vorgenommen. U.a. wurde festgelegt, dass bis 31.12.2028 die Abkürzung "EG" im Identitätskennzeichen ("Olive") durch "EU" zu ersetzen ist.
In diesem Zusammenhang gibt es immer wieder Unsicherheiten, ob diese Änderung durch die Unternehmen eigenverantwortlich umgesetzt werden darf oder einen geänderten Zulassungsbescheid erordert.
Die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen bei Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) weist jetzt darauf hin, dass normalerweise nur die Zulassungsnummer, jedoch nicht das gesamte Kennzeichen, Bestandteil des Bescheides ist. In diesen Fällen kann das Unternehmen die Änderungen ohne Genehmigung des Amtes umsetzen.
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Zulassungsbescheid (in Einzelfall) die Form des Identitätskennzeichens komplett festlegt. Hier ist eine Änderung des Bescheides notwendig, ehe die neue Version auf Verpackungen aufgedruckt werden darf.
Quelle: cibus Rechtsanwälte