27. 09. 2024

Allergenkennzeichnung von Senf in Emulgatoren

Änderung des Anhangs II der VO (EU) 1169/2011 (LMIV)

Mit der Delegierten Verordnung 2024/2512 hat die EU-Kommission die Vorschriften zur Kennzeichnung von Senf im Anhang II geändert:

 

Ab dem 01. April 2025 muss Behensäure, die aus Senf nach mindestens zwei Destillationsschritten gewonnen wurde und zur Herstellung der Emulgatoren E470a, E471 und E477 genutzt wird, nicht mehr als Allergen gekennzeichnet werden.