02. 08. 2024
Grenzwerte für Nickel in Lebensmitteln
Erweiterung der VO (EU) 2023/915
In die EU-Kontaminantenverordnung für Lebensmittel sind Höchstgehalte für Nickel in verschiedenen pflanzlichen Lebensmitteln, Beikost und Fruchtsäften aufgenommen worden.
Die neuen Grenzwerte gelten ab 01. Juli 2025, für Getreide ab 01. Juli 2026. Lebensmittel die vor diesen Zeitpunkten rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums in Verkehr bleiben.