05. 05. 2023

Neue EU-Verordnung über Höchstgehalte für Kontaminaten

Aufhebung der VO (EU) 1881/2006

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung 2023/915 die Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln neu geregelt. Sie löst die bisherige Verordnung (EU) 1881/2006 ab.

 

Die Höchstgehalte der VO (EU) 1881/2006 wurden in die neue Verordnung übernomme, auch Übergangsfristen für aktuell geänderte Höchstgehalte (z.B. Dioxine, Perfluoralkylsubstanzen) gelten weiter.

 

Die neue Verordnung gilt ab dem 25.05.2023.