08. 11. 2017

Campylobacter wird Prozesshygienekriterium

Änderung der VO (EU) 2073/2005 für Masthähnchen

Die EU-Kommission hat die Verordnung 2073/2005 geändert und Campylobacter als Prozesshygienekriterim für die Schlachtung von Masthähnchen eingeführt.

Ab 01.01.2018 gilt ein Grenzwert von 1.000 KBE/g für Schlachtkörper nach dem Kühlen.
Bis 31.12.2019 dürfen 20 von 50 Proben, ab 01.01.2020 noch 15 und ab dem 01.01.2025 nur noch 10 von 50 Proben diesen Wert überschreiten.



Änderungsverordnung 2017/1495