24. 10. 2022

Neue Höchstgehalte für Dioxine und PCB

Überarbeitung der VO (EU) 1881/2006

Mit der Verordnung (EU) 2022/2002 zur Änderung der VO (EU) 1881/2006 wurden die Höchstgehalte für Dioxine und PCB in verschiedenen Lebensmitteln neu gefasst.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Neuaufnahme von Ziegen-, Pferde- und Kaninchenfleisch
  • differenzierte Höchstgehalte für Wild
  • Senkung der Höchstgehalte für Rohmilch und Milcherzeugnisse
  • Erweiterung der Geltung auf alle Geflügeleier (ausgenommen Gänseeier)

 

Die neue Verordnung gilt ab dem 01. Januar 2023, Erzeugnisse, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, und den alten Vorgaben entsprechen, dürfen bis zum Ablauf des Haltbarkeits- oder Verbrauchsdatums in Verkehr bleiben.