18. 10. 2022
Neufassung der Leitsätze für Teigwaren
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Neufassung der Leitsätze für Teigwaren veröffentlicht.
Wichtige Änderungen betreffen:
- Erweiterung des Begriffes "Teigwaren" über Getreidemahlerzeugnisse hinaus auf "stärkehaltige Mahlerzeugnisse (z.B. Hülsenfrüchte)"
- Einfügen eines Abschnittes zur Herstellung
- Liste mit charakteristischen Merkmalen (z.B. Eigehalt, Ausformung, Verwendung, Zutaten)
- Erweiterung der Besonderen Beurteilungsmerkmale um "Teigwaren aus Hülsenfrüchten", "Glutenfreie Teigwaren" und "Glasnudeln"