07. 08. 2022
Neue Höchstgehalte für Blausäure
Erweiterung der VO (EU) 1881/2006
Mit der Verordung (EU) 2022/1364 hat die EU-Kommission neue Höchstgehalte für Blausäure in bestimmten Lebensmitteln eingeführt.
Ab dem 01. Januar 2023 gelten folgende Grenzwerte für Blausäure (einschließlich in Blausäureglycosiden gebundener Blausäure):
Nr. | Erzeugnis | Höchstgehalt (mg/kg) |
---|---|---|
8.3.1 | Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Leinsamen, ausgenommen die unter 8.3.2 genannten Lebensmittel | 250 |
8.3.2 | Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Leinsamen, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden | 150 |
8.3.3 | Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Mandeln, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden | 35 |
8.3.4 | Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden | 20 |
8.3.5 | Maniok (Kassawawurzel) (frisch, geschält) | 50 |
8.3.6 | Maniok-Mehl und Tapiokamehl | 10 |