12. 02. 2022
Neue ALTS-Beschlüsse
Ergebnisse der 88. Arbeitstagung
Die Beschlüsse der 88. Arbeitstagung des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) wurden auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht.
U.a. wurden folgende Themen behandelt:
- Getreidemehle und daraus hergestellte Erzeugnisse sind beim Nachweis von STEC (VTEC) eventuell als gesundheitsgefährdend im Sinne des Artikels 14 der Basisverordnung anzusehen, wenn Sie keinen entsprechenden Warnhinweis (z.B. "Nicht roh verzehren") tragen
- wenn Zutatenklassen (z.B. Gemüse oder Pilze) als "in veränderlichen Gewichtsanteilen" deklariert werden, dürfen die Abweichungen der einzelnen Zutaten vom Sollgehalt nicht größer als 10% (absolut) sein
- wenn Nährwerte als Prozentsatz der Referenzmenge angegeben werden, muss dies für alle in Art. 30 Abs. 1 LMIV genannten Nährwerte erfolgen
- Hirschfleisch muß grundsätzlich mit der entsprechenden Tierart (Damhirsch, Sikahirsch usw.) deklariert werde. Abweichend davon kann allein Rothirsch als "Hirsch"bezeichnet werden.