21. 01. 2022

Titandioxid (E171) verliert Status als Lebensmittelzusatzstoff

Mit der Verordnung (EU) 2022/63 wurde die Zusatzstoffzulassungsverordnung 1333/2008 geändert und die Zulassung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff aufgehoben.

 

Ab 07. Februar 2022 darf Titandioxid nicht mehr bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, bis zu diesem Datum hergestellte Lebensmittel dürfen noch bis 07. August 2022 in Verkehr gebracht werden und danach bis zum Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt verbleiben.