12. 08. 2021
Neue Höchstgehalte für Cadmium
Änderung der VO (EU) 1881/2006
Mit der Verordnung (EU) 2021/1323 hat die EU-Kommission die Höchstgehalte für Cadmium in Lebensmitteln neu gefasst und den Anhang der Verordnung (EU) 1881/2006 geändert.
Insbesondere im Bereich der pflanzlichen Lebensmittel wird eine wesentlich stärkere Differenzierung der Höchstgehalte hinsichtlich der einzelnen Kulturen eingeführt. Außerdem wurde Kleinkindnahrung als neue Lebensmittelgruppe aufgenommen und mit Grenzwerten geregelt.
Die Verordnung kann hier abgerufen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R1323&from=EN