11. 08. 2021

Änderung des LFGB

Neuerungen u.a. zu Onlinehandel und Rückverfolgbarket

Am 27. Juli 2021 wurde das 4. Gesetz zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen und jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Neben verschiedenen Umstrukturierungen und Präzisierungen betreffen die Änderungen vor allem

  • den Onlinehandel:
    • Die zuständige Überwachungsbehörde kann zukünftig - im Falle von Warnmeldungen - direkt mit Plattformanbietern kommunizieren, auch wenn diese nicht der Inverkehrbringer des Lebensmittels sind.
    • Der neue §43a regelt die amtliche Probenahme im Onlinehandel
  • Veröffentlichtungen nach §40 LFGB
    • Eine Veröffentlichung erfolgt auch dann, wenn eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist und das Verfahren deshalb an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde.
  • die Übermittlung von Rückverfolgbarkeitsdaten
    • Zukünftig müssen Informationen zur Rückverfolgbarkeit der zuständigen Behörde - nach Aufforderung - innerhalb von 24 Stunden und in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden.

 

Die meisten Neuerungen gelten ab sofort, die Regelungen zur Rückverfolgbarkeit erst ab dem 01. September 2022.