11. 08. 2021
Änderung des LFGB
Neuerungen u.a. zu Onlinehandel und Rückverfolgbarket
Am 27. Juli 2021 wurde das 4. Gesetz zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen und jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neben verschiedenen Umstrukturierungen und Präzisierungen betreffen die Änderungen vor allem
- den Onlinehandel:
- Die zuständige Überwachungsbehörde kann zukünftig - im Falle von Warnmeldungen - direkt mit Plattformanbietern kommunizieren, auch wenn diese nicht der Inverkehrbringer des Lebensmittels sind.
- Der neue §43a regelt die amtliche Probenahme im Onlinehandel
- Veröffentlichtungen nach §40 LFGB
- Eine Veröffentlichung erfolgt auch dann, wenn eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist und das Verfahren deshalb an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde.
- die Übermittlung von Rückverfolgbarkeitsdaten
- Zukünftig müssen Informationen zur Rückverfolgbarkeit der zuständigen Behörde - nach Aufforderung - innerhalb von 24 Stunden und in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden.
Die meisten Neuerungen gelten ab sofort, die Regelungen zur Rückverfolgbarkeit erst ab dem 01. September 2022.