10. 08. 2021

Neue Höchstgehalte für Blei

Änderung der VO (EU) 1881/2006

Mit der Verordnung (EU) 2021/1317 wurden die Höchstgehalte für Blei in der VO (EU) 1881/2006 geändert.

 

Die neuen Grenzwerte gelten ab 29. August 2021. Lebensmittel, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, und den neuen Regeln nicht entsprechen, dürfen noch bis 28. Februar 2022 in Verkehr bleiben.

 

In der neuen Verordnung wurden u.a.

  • strengere Höchstgehalte für Getreidebeikost, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Getränke für Säuglinge und Kleinkinder,
  • differenzierte Höchstgehalte für Nebenerzeugnisse der Schlachtung von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel und
  • neue Höchstgehalte für Wildpilze, frischen Ingwer und frisches Kurkuma, getrocknete Gewürze und Salz

 

festgelegt.

 

 

Der Text der Verordnung kann hier abgerufen werden. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R1317&from=EN

 

 

 

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Vermeidung oder Bewertung von Rückständen und Kontaminanten

Dr. Michael Grün
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